Googles neueste Dienstleistung teilt die Gemüter bereits, bevor es in Deutschland überhaupt an den Start gegangen ist. Ist es für Datenschützer ein No-Go, könnte es für Unternehmen eine potentielle Goldgrube sein.
Erst kürzlich belegte eine Studie von Harris Interactive, dass kleine, lokale Kampagnen bei Nutzern häufig besser punkten können, als groß angelegte Kampagnen auf sozialen Netzwerken, etc. (ECIN berichtete). Gerade KMU können mit dem vergleichsweise kleinen Kundenstamm hier profitieren. Nun gibt es einen neuen Service, über den Unternehmen sich freuen können: Google Street View. Laut Edgar K. Geffroy, dem Geschäftsführer der Geffroy GmbH, bietet Googles neues Tool nämlich ein echtes Marktpotential für lokale Unternehmen.
Zum einen ließe sich der Service in die neuen standortbezogenen Dienste wie Navigationsdienste integrieren. Dies ist ein nicht zu verachtender Vorteil, immerhin legten verschiedenste Experten Marketern schon früher ans Herz, sich mit solchen Diensten zu verbandeln, denn: Oftmals halten Nutzer bei der lokalen Navigation die Augen nach interessanten Angeboten auf. Vor allem Marktbereiche wie Immobilen oder Tourismus könnten laut Geffroy von Google Street View profitieren, da Nutzer sich so besser über die lokalen Gegebenheiten eines Hotels, einer Wohnung, eines Parks, usw. informieren könnten. Dass hierfür gerade in Deutschland bzw. bei deutschen Nutzern ein hohes Potential verfügbar ist, belegt er mit einer Studie, die besagt, dass Google Earth in Deutschland die weltweit höchsten Nutzungsraten habe, ein ähnlicher Service also mit großer Wahrscheinlichkeit für den genannten Zweck schon genutzt wird.
Was Datenschützer sicherlich freuen wird, ist, dass Google, wie nun bekannt gegeben, den Datenschutz bei Street View weiter erhöht. Zum Beispiel gibt es ab sofort auch ein zusätzliches Internet-Angebot zur Übermittlung von Widersprüchen gegen die Darstellung der eigenen Gebäude. Zudem erklärte das Unternehmen aus Mountain View, dass die Daten, die Google im Zusammenhang mit den Anträgen auf Unkenntlichmachung übermittelt werden, sicher verwahrt werden sowie dass diese ausschließlich zu dem Zweck verwendet werden, den jeweiligen Antrag zu bearbeiten. Von der korrekten Handhabung der Daten können sich Datenschutzbeauftrage vor Ort informieren. Doch trotz all der Freude auf beiden Seiten, hat auch Geffroy einige Thesen, die Datenschützern sicherlich die Haare zu Berge stehen lassen werden. Ihm zufolge ist die aktuelle Debatte um den Datenschutz bei Google Street View Selbstdarstellern zu schulden, die die öffentliche Diskussion zur Panik-Mache nutzen würden. Zwar sei vorsichtiger Umgang mit sensiblen Daten wichtig, eine Hauswand gehöre allerdings nicht dazu.
Der Punkt, der sich hinter der Kritik verbirgt, hat allerdings einen wahren Kern: Lässt ein Nutzer seine Wohnung „verpixeln“, wird auch das Unternehmen, dass evtl. im selben Gebäude sitzt unkenntlich gemacht, dagegen lässt sich nichts machen. Solange Marketer allerdings noch Pixelfrei sind, sollten sie sich wohl über die Möglichkeiten, die Street View gibt, freuen.
Quelle: www.ecin.de
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